Friedhof

Veröffentlicht von mb - März 3, 2022

Friedhofsordnung
Die Friedhofsordnung für den Friedhof der Evangelisch-Lutherischen Kirchgemeinde Wildenfels wurde zum 01.02.2016 neu gefasst und liegt zur Einsichtnahme in der Pfarramtskanzlei der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Wildenfels und in der Stadtverwaltung Wildenfels aus.

Die geltende Fassung der Friedhofsordnung ist auch auf der Homepage der Stadtverwaltung Wildenfels www.wildenfels.de unter der Rubrik öffentliche Einrichtungen, Kirchen eingestellt.

Friedhofsordnung 2016

Gebührenordnung 2019
Der Friedhof Wildenfels steht im Eigentum des Kirchlehns der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Wildenfels. Träger des Friedhofs ist die Ev.-Luth. Kirchgemeinde und damit für die Leitung, Verwaltung und Aufsicht des Friedhofs zuständig.
Der Kirchenvorstand unserer Kirchgemeinde hat nach dem Erlass der neuen Friedhofsordnung im Jahr 2016 auch die Gebührenordnung für den Friedhof überarbeitet.
Bisher wurden die Gebühren auf Grundlage der Gebührenordnung aus dem Jahr 2003 erhoben. Nach nunmehr 16 Jahren haben sich Veränderungen bei den Kosten ergeben.
Die neue Gebührenordnung wurde im Juli 2019 durch den Kirchenvorstand beschlossen und am 30.07.2019 durch das Regionalkirchenamt Chemnitz genehmigt.
Die neue Gebührenordnung ist auch auf der Internet-Seite der Stadt Wildenfels www.wildenfels.de unter der Rubrik öffentliche Einrichtungen, Kirchen eingestellt.

Friedhofsgebührenordnung 2019

Änderung Friedhofsordnung
Der Kirchenvorstand der Evangelisch-Lutherischen Kirchgemeinde Wildenfels hat in der Beratung vom 15.11.2021 die folgende Änderung der Friedhofsordnung beschlossen.

1. Änderung der Friedhofsordnung von 2016