Wahl des Kirchenvorstandes

am 20. September 2026

Veröffentlicht von mb - Mai 28, 2026

Kirchenvorstandswahl am 20.09.2026

Am 20. September 2026 sind alle Gemeindeglieder unserer Wildenfelser Kirchgemeinde aufgerufen die neuen Kirchenvorstandsmitglieder zu wählen.
Die Wahl wird im Anschluss an den Gottesdienst in Wildenfels stattfinden.
Der Kirchenvorstand hat am 15.12.2025 mit Beschluss das Ortsgesetz geändert.
Es werden 4 Kirchvorsteher gewählt und 2 berufen. Diese Gewählten berufen zusammen mit dem Pfarrer zwei weitere Personen.

Ich möchte im Kirchenvorstand mitarbeiten, was bedeutet das?

Die Kirchenvorstandsmitglieder leiten die Gemeinde und vertreten die Kirchgemeinde auch in rechtlichen Belangen. Der Kirchenvorstand wird für die Dauer von sechs Jahren gewählt und ist auf verschieden begabte Menschen angewiesen.

Sie entscheiden also beispielsweise über:

  • Planung und Gestaltung des aktiven kirchlichen Lebens
  • Verwendung der Gelder der Kirchgemeinde
  • Anpassung der Friedhofsordnung
  • Arbeitsverhältnisse der Mitarbeitenden.

Dazu trifft sich der Kirchenvorstand einmal monatlich und berät die anstehenden Themen.

Wählen darf, wer:

  • älter als 14 Jahre ist,
  • in der Wählerliste verzeichnet ist (einzusehen in der Kanzlei)
  • alle kirchlichen Rechte besitzt.

Ich kann am Wahltag nicht in die Kirche kommen, kann ich dennoch wählen?

Ja, auch eine Briefwahl ist möglich (bitte bis Ende August beantragen).

Kandidieren darf, wer:

  • volljährig ist, zur Kirchgemeinde gehört und das Recht zu wählen hat
  • bereit ist, das Gelöbnis für Kirchenvorstandsmitglieder abzulegen
  • eine christliche Lebensführung praktiziert, die dem Evangelium nicht widerspricht
  • bereit ist ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen

Wir hoffen auf die Bereitschaftserklärung engagierter Gemeindeglieder.
Vordrucke für Wahlvorschläge liegen ab Pfingsten in Kirche und Kanzlei aus.
Die Wahlvorschläge können bis zum 09. August 2026 eingereicht werden.

Kirchenvorstand der Kirchgemeinde Wildenfels